„genialsozial global“ - Ausschreibung zur Förderung 2025

Ab September sind wieder Anträge für eine Förderung durch "genialsozial" möglich. Beantragt werden können Projekte mit dem Ziel, die Lebens- und Bildungsbedingungen (junger) Menschen im Globalen Süden zu verbessern. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und dem Vergabeverfahren finden Sie hier.

Wir empfehlen ein kurzes Gespräch vor der Antragsstellung. Gerne können Sie uns dazu kontaktieren, um eine Förderung durch "genialsozial" und die Antragsstellung zu besprechen.

 

Förderbedingungen:

  • Antragstellende sind gemeinnützig anerkannte, soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder
    Brandenburg
  • Partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ist erklärtes Satzungsziel
  • es existiert eine beständige Süd-Partnerschaft
  • Erfahrung in Projektimplementierung und -umsetzung, gemeinsam mit dem Partner
  • Fördersumme im Rahmen von min. 50.000,-€ bis max. 120.000,-€
  • Projektlaufzeit von max. 3 Jahren, beginnend im Herbst 2025
  • Projektkriterien: partnerschaftliche Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit,
    Gendergerechtigkeit, Wirkungsorientierung
  • Kirchliche bzw. christlich ausgerichtete Antragsteller müssen der Katholischen Kirche
    bzw. der Evangelischen Allianz angehören.

Antragstellung:

  • Antragsfrist: 19. Januar 2025 per Email an
    info@genialsozial.de UND per Post an Sächsische Jugendstiftung, Weißeritzstr. 3,
    01067 Dresden
  • Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
    • Antrag zur Förderung eines Projekts
    • ggf. Anlage Baumaßnahmen
    • Kosten-& Finanzierungsplan - bitte verwenden Sie unbedingt
      die von der Sächsischen Jugendstiftung zur Verfügung gestellten Dokumente
    • Zusätzlich können gern weitere, das Projekt erläuternde Materialien eingereicht werden.
      Die Dokumente finden Sie zum Download auf unserer Webseite.

ACHTUNG: Alle Formulare stehen außerdem in englischer Sprache zur Verfügung, zur Einreichung anerkannt wird jedoch ausschließlich die deutschsprachige Variante.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen von sächsischen Schüler*innen gelesen und bewertet werden. Es ist deshalb ratsam, diese verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.

Bereits geförderte Organisationen, sind weiterhin antragsberechtigt, sofern bestehende Förderungen durch die Sächsische Jugendstiftung bis zum Antragsfristende erfolgreich abgerechnet sind.

Der gesamte Prozess wird inhaltlich durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V. (ENS) begleitet. Gern können Sie sich auch durch das ENS unter 0351-43 83 78 64 beraten lassen.

 

Online-Informationsveranstaltung zum Projektantrag

In Vorbereitung auf einen Projektantrag im Programm „genialsozial – global“ bieten wir bis zur Antragsfrist zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Antragstellung an. Innerhalb von 60 Minuten stellen wir genialsozial, das Auswahlverfahren und die Antragsstellung vor.

Die Informationsveranstaltungen finden zu folgenden Tagen online statt:

  • Di 12.11.2024 17:00 Uhr
  • Di 10.12.2024 17:00 Uhr

 

Jurytagung

Ausgangspunkt einer Förderung durch "genialsozial", ist das erarbeitete Geld tausender engagierter junger Menschen in Sachsen. Daher bleibt die Entscheidung, welche Projekte durch das Geld unterstütz werden sollen, bei den Jugendlichen. Auf der Jurytagung können sich alle Projekte, welche die formalen Kriterien für eine Förderungen erfüllen, vorstellen. Vertreterinnen und Vertreter der teilnehmenden Schulen entscheiden im Anschluss, welche Projekte mit dem Geld des Aktionstages unterstützt werden.

Save the Date!

Die Projektpräsentationen 2025 findet am 01.03.2025 im Jugendgästehaus Liebethal statt. Halten Sie sich diesen Termin bei Antragstellung unbedingt frei. Antragstellende Vereine, welche die formalen Kriterien erfüllen, werden am 31.01.2025 über die Einladung informiert.