genialsozial
28
Aug
genialsozial global Förderung Ausschriebung 2027

Förderung genialsozial global

genialsozial ist ein Programm der Sächsischen Jugendstiftung und die größte Jugendsolidaritätsaktion Sachsens. Jedes Jahr tauschen tausende Schülerinnen und Schüler für einen Tag die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz und spenden ihren erarbeiteten Lohn für soziale Projekte in Sachsen und weltweit.

Bis zu 150.000 € für Partnerschaftsprojekte im Globalen Süden

Diese Förderung ist Teil von genialsozial global. Mit den Einnahmen des genialsozial Aktionstag werden Partnerschaftsprojekte im Globalen Süden unterstützt, die nachhaltige Verbesserungen der Lebens- und Bildungschancen junger Menschen schaffen.

Antragsfrist: 17.01.2027
Fördersumme: 60.000 € bis 150.000 €
Projektstart: Herbst 2027

Damit eine Förderung im Rahmen von genialsozial global möglich ist, müssen sowohl die antragstellende Organisation als auch das geplante Projekt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ziel ist es, langfristig wirksame Projekte zu unterstützen, die gemeinsam mit Partnerorganisationen im Globalen Süden entwickelt und umgesetzt werden.

Antragstellung & Unterlagen

Antragsfrist: 17. Januar 2027 per E-mail an info@genialsozial.de UND per Post an Sächsische Jugendstiftung, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Antrag zur Förderung eines Projekts
  • ggf. Anlage Baumaßnahmen
  • Kosten-& Finanzierungsplan – bitte verwenden Sie unbedingt die von der Sächsischen Jugendstiftung zur Verfügung gestellten Dokumente
  • Zusätzlich können gern weitere, das Projekt erläuternde Materialien eingereicht werden.

Unterlagen

Informationsveranstaltungen

Sie interessieren sich für eine Förderung durch genialsozial global und möchten sich vor der Antragstellung umfassend informieren? Dann laden wir Sie herzlich zu unseren digitalen Informationsveranstaltungen ein.

In den Veranstaltungen stellen wir die Ausschreibung vor, erläutern die Förderbedingungen, geben Hinweise zur Antragstellung und beantworten Ihre Fragen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren und offene Fragen direkt mit uns zu klären.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen sowie andere juristische Personen mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg. Die partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit muss dabei ein ausdrücklicher Bestandteil Satzung sein.

Gefördert werden Projekte, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens- und Bildungsbedingungen junger Menschen im Globalen Süden beitragen. Voraussetzung ist eine bestehende und vertrauensvolle Partnerschaft mit einer Organisation vor Ort sowie gemeinsame Erfahrungen in der Projektumsetzung.

  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe
  • Nachhaltige Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus
  • Partizipation der beteiligten Menschen vor Ort
  • Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe

  • Fördervolumen: 60.000 € bis 150.000 €
  • Projektlaufzeit: 1 bis 3 Jahre
  • Geplanter Projektstart: Herbst 2027

So läuft die Förderung ab

Der Förderprozess von genialsozial global ist transparent und partizipativ gestaltet. Interessierte Organisationen können ihren Antrag bis zum 17. Januar 2027 einreichen. Anschließend werden alle Bewerbungen auf die formalen Fördervoraussetzungen geprüft.

Förderablauf genialsozial 2027

Organisationen, deren Anträge die Rahmenkriterien erfüllen, werden im Februar zur Jurytagung eingeladen. Dort stellen sie ihr Projekt persönlich vor rund 80 sächsischen Schülerinnen und Schüler vor. Die Jugendlichen setzen sich intensiv mit den eingereichten Vorhaben auseinander und entscheiden anschließend selbst, welche Projekte durch die Einnahmen des genialsozial Aktionstag unterstützt werden sollen.

Am 6. Juli 2027 engagieren sich tausende Schülerinnen und Schüler in Sachsen beim genialsozial Aktionstag und erarbeiten die Mittel für die ausgewählten Projekte. Nach erfolgreichem Aktionstag können die geförderten Projekte im Herbst 2027 starten.

Fragen und wichtige Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge werden von sächsischen Schülerinnen und Schüler gelesen und bewertet. Die Jugendlichen entscheiden im Rahmen der Jurytagung mit darüber, welche Projekte gefördert werden. Deshalb empfehlen wir, die Projektbeschreibung möglichst verständlich, anschaulich und nachvollziehbar zu formulieren.

Ja. Bereits geförderte Organisationen können sich erneut bewerben. Voraussetzung ist, dass laufende oder frühere Förderungen durch die Sächsische Jugendstiftung bis zum Ende der Antragsfrist ordnungsgemäß abgeschlossen und abgerechnet wurden.

Besonders hilfreich sind klare und verständliche Formulierungen, konkrete Trennung und Benennung von Projektzielen und Maßnahmen sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Zusammenarbeit mit den Partner*innen vor Ort. Denken Sie daran: Die Unterlagen werden nicht nur fachlich geprüft, sondern auch von Jugendlichen gelesen und diskutiert.

Ja. Bei Fragen zur Förderfähigkeit, zu den Antragsunterlagen oder zum Verfahren unterstützen wir Sie gerne. Zusätzlich wird der Ausschreibungsprozess durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen (ENS) begleitet und beraten.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Projekts, zu den Antragsunterlagen oder zum Ablauf des Auswahlverfahrens? Wir beraten Sie gerne.

Der Ausschreibungs- und Auswahlprozess wird fachlich durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e. V. (ENS) begleitet. Bei Fragen zur Projektentwicklung, Partnerschaftsarbeit oder Entwicklungszusammenarbeit können Sie sich ebenfalls an das ENS wenden.

Ansprechpartner bei genialsozial

Florian Sievert
Programmleiter genialsozial

fsievert@saechsische-jugendstiftung.de
0351 323719016

Ansprechpartner ENS

Adriana Müller-Blatt
Projektkoordination Qualifizierungsreihe & genialsozial

adriana.mueller@einewelt-sachsen.de
0341 98 99 70 62