Unternehmen können ihre Arbeitsplatzangebote für den Aktionstag „genialsozial-Deine Arbeit gegen Armut“ kostenlos in der Online-Stellenbörse von pocketjob veröffentlichen lassen.

Wie sich Arbeitgeber*innen beteiligen können.

Sie haben Tätigkeiten im Geschäft, Unternehmen oder im eigenen Haushalt, die schon ewig liegen geblieben sind, immer wieder anfallen und für die so oft keine Zeit bleiben? Rasen mähen, Zaunstreichen, Büro entrümpeln … am 04. Juli 2023 ist es wieder soweit. Rund 20.000 Schüler*innen packen mit an und erledigen die Dinge, die schon immer gemacht werden sollten.

Engagieren auch Sie sich und bieten Schülerinnen und Schülern direkt eine Einsatzstelle an.

 

Wichtig! Zum Aktionstag wird eine Arbeitsvereinbarung zwischen Schüler*in und Arbeitgebenden geschlossen. Die Arbeitsvereinbarung erhalten die Jugendlichen in der Schule oder erstellen sich diese digital auf mitmachen.genialsozial.de
Arbeitgebende müssen sich nicht zum Aktionstag anmelden. Zur Veröffentlichung freier Einsatzstellen kann jedoch eine Anmeldungen oder Registrierungen auf den unterschiedlichen Plattformen notwendig sein.

Martin Dulig unterstützt "genialsozial"

Staatsminister Martin Dulig

Auch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt den Aktionstag 2023. Lesen Sie hier das Rundschreiben von Staatsminister Martin Dulig.

zum Anschreiben

Arbeitgeber kann jeder sein!

Geschäfte, Unternehmen, Vereine, Institutionen, Kirchgemeinden aber auch Privatpersonen - Jeder kann sich als Arbeitgeber am Aktionstag beteiligen. Dort liegt ein Laubhaufen im Weg und hier ist der Rasen noch zu mähen – es gibt mehr Dinge, bei denen sie Hilfe von Schüler*innen benötigen, als Ihnen vielleicht im ersten Augenblick einfällt. Denken sie doch mal in Ruhe darüber nach oder gehen mit Ihren Mitarbeitenden über angefallene Tätigkeiten ins Gespräch.

Als Arbeitgeber*in verbinden Sie dabei das Nützliche mit dem „Guten Zweck“. Sie knüpfen Kontakt zu potenziellen Nachwuchskräften und geben ihnen die Möglichkeit in Ihr Berufsfeld und Unternehmen hineinzuschnuppern. Nicht selten sind aus dem Aktionstag Praktikums-, Ferienarbeits- oder Ausbildungsverhältnisse entstanden.
Die Jugendlichenn spenden ihren Arbeitslohn an "genialsozial". Um das Verfahren zu vereinfachen, überweisen die Arbeitgeber*innen den Lohn der Schüler*innen direkt auf das Aktionstags-Konto von "genialsozial". Das Geld kommt den von den Schüler*innen ausgewählten sozialen Projekten zugute.

 

 

Lohn

Genialsozial wird als „Schultag in Projektform“ behandelt und unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Entsprechende Dokumente dazu, finden Sie in unserer Mediathek. Stattdessen wird der Lohn mit dem/der Schüler*in verhandelt und vereinbart. Nach oben gibt es keine Begrenzung. Mindestens sollte der Lohn 2,50 Euro pro Stunde betragen.

Unfallversicherung

Die Schüler*innen sind bei der Aktion genialsozial über die Schule unfallversichert, da dieser Tag als Unterricht in anderer Form behandelt wird.

Sozialversicherung

Da die Schüler*innen das bei der Aktion erwirtschaftete Entgelt vollständig spenden und damit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, tritt aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Versicherungspflicht und keine Beitragspflicht für Sie ein! Die entsprechenden Dokumente können Sie gern für Ihre Unterlagen in unserer Mediathek herunterladen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verpflichten Sie sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. „Die Teilnahme von Schülern an genialsozial ist keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, da der pädagogisch-soziale Zweck im Vordergrund steht.“ (Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - http://arbeitsschutz.sachsen.de/230.htm)

Auf diese einheitliche Lösung hat sich der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in seiner Jugendschutzrechtlichen Bewertung des „Sozialen Tages“ geeinigt. Dennoch sollten Schüler*innen bei ihren Tätigkeiten für genialsozial den im JArbSchG genannten Gefahrenpotenzialen nicht ausgesetzt sein, z.B. Abbrucharbeiten und Absturzgefahr.

 

"Jedes Jahr engagieren sich sächsische Schülerinnen und Schüler zum Aktionstag „genialsozial“. An diesem Tag tauschen sie die Schulbank gegen einen bezahlten Arbeitsplatz und verrichten leichte Hilfstätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen mit ihrem Lohn lokale oder globale soziale Projekte. Mit der Anmeldung der Schule für den Aktionstag durch die Schulleitung gilt der Tag als eine schulische Veranstaltung. Der pädagogisch-soziale Zweck steht im Vordergrund.

Arbeitsschutzrechtlich stellt die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an diesem Tag deshalb keine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes dar."

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
SAXON STATE MINISTRY FOR ECONOMIC AFFAIRS, LABOUR AND TRAFFIC
Referat 25: Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt

Abrechnung

Wird mit dem/der Schüler*in ein Vertrag durch die Arbeitsvereinbarung geschlossen, ist steuerlich i.d.R. von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. Die von den Arbeitgeber*innen überwiesenen Beträge auf das Aktionstags-Konto stellen einen Arbeitslohn dar. Für Unternehmen ist der Betrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ein Lohnsteuerabzug kann dabei aufgrund fehlender steuerlicher Auswirkungen entfallen. Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen sieht wegen der Besonderheit des Projektes von einem steuerrechtlichen Abzug ab. Entsprechende Bestätigungen finden Sie als Download in unserer Mediathek.

Spendenbestätigung

Die Schüler*innen spenden ihren Arbeitslohn an genialsozial. Um das Verfahren zu vereinfachen, überweisen die Arbeitgeber*innen den Lohn der Schüler*innen direkt auf das Aktionstags-Konto von genialsozial. Nicht der/die Arbeitgeber*in ist der/die Spender*in. Deshalb erhalten Arbeitgeber*innen keine Spendenbestätigung. Als Beleg für die Buchhaltung gilt die unterschriebene Arbeitsvereinbarung.