Sächsische Jugendstiftung – Engagement für Demokratie
Viele Programme, ein Ziel: Machen statt Meckern. Wir unterstützen junge Menschen, die Welt mitzugestalten.
Unsere Programme und Projekte
Viele Programme, ein Ziel: Machen statt Meckern.
Die Sächsische Jugendstiftung unterstützt junge Menschen, die Welt mitzugestalten und Engagement leben zu lernen – und verliert dabei auch deren Fachkräfte nicht aus dem Blick. Als hauptsächlich operativ arbeitende Stiftung bieten wir daher verschiedene Programme und Projekte an, welche Jugendarbeit unterstützen, junges Engagement fördern und Jugendbildung ermöglichen.
Lerne unser Team kennen
Mit deinen Fragen, Anliegen und Anregungen bist du bei uns immer willkommen. Unser multiprofessionelles Team hilft dir gern weiter. Hast du ein Anliegen zu konkreten Programmen der Stiftung, wende dich gern direkt an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Was gibt’s Neues 2026?
Heute schon an morgen denken: Informiere dich über dein FSJ Politik! Digitale Infoveranstaltung
Die Schulzeit neigt sich dem Ende zu und du fragst dich, wie es danach weitergehen soll? Ein Freiwilliges Soziales Jahr ...
Junge Perspektiven auf Geschichte: Die Sächsischen Jugendgeschichtstage 2026
Was passiert, wenn junge Menschen Geschichte sichtbar machen?Bei den Jugendgeschichtstagen zeigen Jugendliche aus ganz Sachsen, welche Geschichten in ihren Orten stecken. Im Förderprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung haben sich in ...
Schulpartnerschaften fördern. Globale Perspektiven eröffnen.
Förderung von Schulpartnerschaften und des ENSA-Eigenanteils Internationale Schulpartnerschaften schaffen Begegnungen, die weit über den Unterricht hinaus wirken. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern neue Perspektiven auf globale Zusammenhänge, stärken interkulturelle Kompetenzen ...
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Wir fördern junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Damit das klappt, brauchen wir Dich – als unterstützende Person an unserer Seite.
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Die Sächsische Jugendstiftung kann Zustiftungen gemäß §3 Absatz (2) ihrer Satzung entgegennehmen.
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