Zur Organisation von "genialsozial" an Schulen
Voraussetzung für die Teilnahme der Schüler*innen ist die Anmeldung der Schule bei genialsozial. Die Schulart spielt dabei keine Rolle – ob Gymnasium, Oberschule, Berufs- oder Förderschule, Schüler*innen aller Schularten ab Klasse 5 können sich engagieren. Ob alle Schüler*innen mitmachen oder nur einzelne Klassen, muss innerhalb der jeweiligen Schule abgestimmt werden.
Vorbereitungswoche | Urkunde, Mittelabruf und Anmeldeformular für den Aktionstag und der Jurytagung für das kommende Schuljahr treffen in der Schule ein. |
September | Ideen für das schuleigene lokal-Projekt (30%) mit den Schüler*innen sammeln und diskutieren. |
Oktober | Mittelabruf für das lokal-Projekt einreichen Beginn der Umsetzung des lokal-Projektes |
November | Schüler*in für die Jurytagung anmelden |
Januar | Jurytagung auf Gut Frohberg |
Februar | Materialbestellung abgeben. |
März/April | Materialien kommen in der Schule an und können an die Schüler*innen verteilt werden |
April bis Juni | Arbeitsplatzsuche Schultour! |
Zwei Wochen vor dem Aktionstag | Die gelben Durchschläge der Arbeitsvereinbarungen an die Sächsische Jugendstiftung schicken |
Letzter Dienstag vor den Sommerferien | Aktionstag |
Als Ansprechpartnerinnen stehen wir Ihnen das ganze Schuljahr über konstant zur Verfügung. Gern besuchen wir Sie auch vor Ort und präsentieren „genialsozial“ Ihren Schulklassen, dem Kollegium oder interessierten Eltern und beraten Sie bei der Umsetzung 2022. Bei Hinweisen, Wünschen oder Kritik können Sie uns selbstverständlich ebenfalls gern jederzeit kontaktieren.
Alle Termine und fristen:
Mittelabruf 01.11.2021
Juryanmeldung 01.12.2021
Materialbestellung 11.02.2022
Jurytagung 12.-15.05.2022
Arbeitsvereinbarungen zurückschicken 28.06.2022
Aktionstag 12.07.2022
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Teilnahme
Die Teilnahme an "genialsozial" ist freiwillig. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag regulär in die Schule.
Die Teilnahme an "genialsozial" ist ab Klassenstufe 7 möglich. Jüngeren Schüler*innen empfehlen wir die Teilnahme im näheren privaten Umfeld oder in Gruppenaktionen, wo der Einsatz dieser Altersgruppe vertretbar erscheint.
Der Aktionstag "genialsozial" ist als „Unterricht in Projektform“ anerkannt. Dabei sind alle Tätigkeiten, die keine Gefährdung darstellen, erlaubt. Die Jugendlichen dürfen diese Tätigkeit höchstens acht Stunden am Tag ausüben. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag ganz normal zur Schule.
Die Arbeit sollte sinnvoll und notwendig sein, sodass die Tätigkeit für alle beteiligten hilfreich und wirksam ist. Gemäß dem Alter der Schüler*innen obliegt die Abschätzung der Tätigkeit dem/der Arbeitgeber*in und der Schule.
Durch die verbindliche Teilnahme der Schule am Aktionstag, den unterschriebenen Vertrag und dem besonderen Charakter als "Schultag in Projektform" sind die Schüler*innen am Aktionstag über die Schule unfallversichert.