RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum

Ihr seid junge Menschen die sich vor Ort, in eurem Dorf oder eurer Stadt engagieren wollen und ihr möchtet aktiv Räume gestalten, in denen ihr selbst das Sagen habt? Ihr wollt am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in eurer Gemeinde mitwirken? Ihr seid engagiert, habt gute Ideen und wollt Aktionen umsetzen aber werdet zu wenig unterstützt? Dann seid ihr hier richtig. Im Rahmen des Aktionsprogrammes "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" unterstützt die Sächsische Jugendstiftung jugendliche Initiativen im ländlichen Raum.

Informationen zum Förderjahr 2023

auch 2023 vergeben wir Förderungen an selbstverwaltete Jugendgruppen in Sachsen. Hier sind alle wichtigen Infos:

  • Anträge können bis zum 31.07.2023 eingereicht werden
  • Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge
  • Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023
So können wir euch unterstützen.
  • Wir bieten euch vier verschiedene KIT´s welche euer Engagement vor Ort fördern und unterstützen
  • Wir unterstützen euch bei Kontaktaufnahme/Gesprächen mit Gemeindevertreter*innen und der Jugendarbeit vor Ort
  • Wir setzen uns für eine offizielle Wertschätzung eures Engagements durch Personen des öffentlichen Lebens ein
  • Ihr entscheidet: Jugendräume schaffen, Jugendräume erhalten, Jugendräume wiederbeleben oder Jugendräume stärken
  • Die kreisfreien Städte und Städte ab 50.000 Einwohner*innen sind aufgrund der dort herrschenden Ballung von Angeboten für Kinder und Jugendliche von einer Förderung ausgenommen.

Ihr wisst nicht ob das was für euch ist? Wir können euch beraten!

Bei Fragen vorab ruft an oder schreibt eine Mail. Um euch schnell und direkt helfen zu können, brauchen wir ein paar Angaben von euch. Bitte füllt dazu den Unterstützungsantrag zum gewünschten KIT aus und schickt uns diesen zu.

Förderungen sind auch 2023 wieder möglich. Die Jury trifft sich monatlich und entscheidet über die Förderung. Es können bis zum 31.07.2023 Anträge gestellt werden.

Kit 1 - Jugendräume schaffen

Fördersumme: bis 1500€ + Jahresmitgliedschaft Sächsische Landjugend

Fördergegenstand: Gefördert werden Erschließungskosten und Kosten für die Erstausstattung.

Förderbedingungen: Die Gemeinde muss miteinbezogen werden. Zum Auftakt soll eine Veranstaltung für Jugendliche in der Gemeinde organisiert werden. Hierzu sollte schon bei der Antragstellung eine Idee vorliegen.

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Viele Regionen im ländlichen Raum sehen sich nicht im Stande, junge Menschen bei der Schaffung von für sie wichtigen Strukturen und Räumen zu unterstützen. Hier möchten wir eine Brücke für junge Menschen und für Gemeinden bauen. Mit dem KIT 1 wird ein Anreiz geschaffen, den Aufbau von selbstverwalteten Jugendtreffs als eine Möglichkeit wichtiger Freiräume für Jugendliche in der Gemeinde zu unterstützen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden soll von vornherein auf eine gemeinsame Schaffung von Jugendräumen hingewirkt und eine spätere Verankerung dieser in der Gemeinde abgesichert werden.

KIT 1 beantragen

Kit 2 - Jugendräume erhalten

Fördersumme: bis 500€


Fördergegenstand: Übernahme von offenen Rechnungen für Betriebs- und Mietkosten zum Erhalt des Treffs.


Förderbedingungen: Offene Rechnungen müssen offengelegt und ein Anteil von der Gemeinde übernommen werden. Über die mangelnde Selbstdeckung muss eine Selbstauskunft gegeben werden.

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Bestehende selbstverwaltete Jugendräume haben im vergangenen Jahr massiv unter den pandemiebedingten Beschränkungen gelitten. Fehlende Öffnungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten haben zu einer existenzbedrohenden Lage geführt. Die oftmals komplett aus Veranstaltungen refinanzierten Kosten für den Erhalt der Treffs (Mieten, Betriebskosten, etc.) konnten nicht erwirtschaftet werden und haben Löcher in die eh schon knappen Kassen gerissen. Mit dem KIT 2 sollen die bestehenden Strukturen in Ihrem Erhalt gesichert und mit der Übernahme der Kosten unterstützt werden. Neben dem Erhalt dieser wichtigen Jugendräume verschaffen wir den Jugendlichen damit Raum und Sicherheit, um sich auf ihr tatsächliches Engagement zu fokussieren und nicht alle verbliebende Kraft in den Erhalt der Struktur zu stecken.

KIT 2 beantragen

Kit 3 - Jugendräume wiederbeleben

Fördersumme: bis 750,- €

Fördergegenstand: Gefördert wird eine Aktion oder eine Veranstaltung, welche für alle Jugendlichen einer Gemeinde konzipiert ist.

Förderbedingungen: Die Veranstaltung oder Aktion muss von min. zwei Jugendgruppen geplant, beantragt und umgesetzt werden. Die Art der Aktivität muss zusammen mit allen Jugendlichen aus der Gemeinde ausgewählt werden und musss allen jungen Menschen der Gemeinde zugänglich sein.

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In bereits bestehenden selbstverwalteten Jugendräumen wie auch bei Jugendinitiativen und Jugendparlamenten konnten im vergangenen Jahr kaum Veranstaltungen stattfinden. Neben den dadurch weggebrochenen Finanzierungen für laufende Kosten haben hier auch Kontaktabbrüche unter den Jugendlichen und im Austausch mit der Gemeinde an sich
stattgefunden, welche sich belastend auf das Miteinander an sich, das Engagement der Jugendlichen, die Nachwuchsgewinnung für die Treffs und die Verankerung der Struktur in der Gemeinde auswirken. Mit dem KIT 3 möchten wir den Jugendlichen aus den bereits bestehenden selbstverwalteten Strukturen, aber auch bestehenden Jugendinitiativen die Möglichkeit geben, ihr Engagement wieder aufleben zu lassen und als Expert*innen für die Bedarfe ihrer Generation Veranstaltungen für Jugendliche in der Gemeinde umzusetzen. Dazu bietet KIT 3 zwei mögliche Förderungen:

  1. Veranstaltung mit den Jugendlichen einer Gemeinde
    • Beispiele könnten sein: Beachvolleyballturnier, Konzert, Jugendfest, Sportevent, Spielenachmittag, Open-Air-Jugend-Kino, gemeinsamer Wandertag mit allen selbstverwalteten Treffs der Region,...
  2. Aktion von Jugendlichen einer Gemeinde
    • Beispiele könnten sein: Spielplatz verschönern, Jugendplatz mit Sitzecke erweitern, Haltestelle aufpeppen, Fahrradplatz erweitern oder bauen,...

Damit dies keine Vorhaben für andere, sondern mit anderen Jugendlichen werden, muss für eine Beantragung in diesem KIT der selbstverwaltete Jugendtreff gemeinsam mit mind. einer zweiten Jugendgruppe das Vorhaben planen und umsetzen. Bei Gemeinden, welche mehr als zwei Jugendgruppen bzw. viele junge Anwohner vorweisen, wird angestrebt, dass die Jugendlichen des Treffs im Vorfeld Vorschläge für Aktionen oder Veranstaltungen in der Gemeinde von den dort ansässigen Jugendlichen sammeln und abstimmen lassen. Gleichzeitig muss die Aktion oder Veranstaltung, welche in der Form so frei ist, dass sie die Bedarfe der Jugendlichen in der Gemeinde deckt, offen für alle jungen Menschen in der Gemeinde sein.

KIT 3 beantragen

Kit 4 - Jugendräume stärken

Fördersumme: bis 500€

Fördergegenstand: Förderung von Weiterbildungen oder Anschaffungen.


Förderbedingungen: Eine Idee sollte vor der Antragstellung vorliegen. Die Anschaffung oder Weiterbildung muss einen Mehrwert für die Gemeinde haben, was in einer kleinen Aktion zum Ausdruck gebracht werden soll. Zusammenschlüsse aus Jugendgruppen werden in der Antragstellung bevorzugt.

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Mit diesem KIT soll bestehenden Jugendinitiativen und selbstverwalteten Jugendtreffs die Möglichkeit eingeräumt werden, sich selbst nach der Zeit der auferlegten Beschränkungen etwas Gutes zu tun. Innerhalb von KIT 4 können die Jugendlichen eine Förderung für Weiterbildungstage oder Ausstattung der bestehenden Struktur gefördert bekommen. Um zu vermeiden, dass bei vorhandenen vielfältigen Strukturen nur einzelne von der Förderung profitieren, ist es auch hier angedacht, dass bevorzugt an den Stellen gefördert wird, wo sich mehrere Initiativen zusammengeschlossen haben. Gleichzeitig soll auch hier ein Geben und Nehmen gefördert werden. Entsprechend wird angedachte, dass bei einer Förderung, eine kleine Aktion an die Gemeinde „zurückgeben“ wird und bspw. mit einer neuen Anschaffung oder ihrem in einer Weiterbildung erworbenen Wissen, ein Dorffest organisiert oder die Dorfgemeinschaft bereichert wird, einen Spielenachmittag für alle veranstaltet oder selber andere weitergebildet werden. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens ist in der Förderung inbegriffen.

KIT 4 beantragen
 
Wer wir sind und warum wir das machen

Das Förderprogramm RE:Start JugendRäume zur Förderung und Wiederbelebung von Jugendräumen in ländlichen Regionen wurde von der Sächsischen Jugendstiftung ins Leben gerufen. Uns ist es wichtig, dass das Engagement junger Menschen (z.B. in selbstverwaltete Jugendclubs, -treffs und -initiativen) in ihren Gemeinden unterstützt und wertgeschätz wird, denn es ist essenzieller Bestandteile des kulturellen und sozialen Lebens in den ländlichen Räumen.

 
Wen unterstützt das Förderprogramm RE:Start Jugendräume?

Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen.

Ländlicher Raum meint Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohner*innen. Daher sind Jugendgruppen in Görtlitz, Plauen, Zwickau, Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgrund der dort herrschenden Ballung von Angeboten für Kinder und Jugendliche von einer Förderung ausgenommen.

 
Wie läuft das bei RE:Start Jugendräume?

Ihr informiert euch unter www.restart-jugendräume.de und sucht euch je nach Bedarf und Interesse ein KIT aus den vier Förderkategorien aus. Hier bieten wir unterstützende Beratung bei der Qual der Wahl. Auch nach der Antragsstellung unterstützt das Team des Förderprogramms weiterhin mit Beratung und Vermittlung.

Es können jederzeit Anträge eingereicht werden. Die Jury trifft sich jeden Monat und sichtet alle bisher eingegangenen Anträge. Danach gibt es eine Zu- oder Absage für die Förderung. Die letzte Möglichkeit Anträge einzureichen ist der 31.07.2023.

Die eingehenden Unterstützungsanträge werden auf Einhaltung der Förderbedingungen geprüft. Im Anschluss werden die Jugendinitiativen über die Förderung informiert und die Zuwendungsverträge ausgehändigt. Sobald diese unterschrieben zurückgesendet sind, wird das Geld überwiesen und das Projekt kann starten.

Nach Beendigung des Projektes ist ein kurzer Sachbericht und ein einfacher Belegnachweis einzureichen. Dafür stellt die Sächsische Jugendstiftung nötige Vorlagen zur Verfügung.

 
Was müsst ihr tun?
  • Ihr füllt den Antrag für ein Kit eurer Wahl aus und schickt den Antrag an info@restart-jugendräume.de
  • einmal im Monat trifft sich die Jury und entscheidet über die Anträge.
  • Mit der Zusage bekommt ihr den Zuwendungsvertrag zugeschickt.
  • Mit erhalt des Zuwendungsvertrages könnt Ihr das Geld bei uns abrufen und euer Projekt umsetzen.
  • Nachdem das Projekt beendet wurde, reicht ihr eine Belegliste und einen kurzen Sachbericht bei der Sächsischen Jugendstiftung ein.
 
Was genau kann das Förderprogramm leisten?
  • Zielgenaue und unbürokratische Unterstützung in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Unterstützungsstrukturen vor Ort
  • Auswahl aus 4 Förder-KIT´s entsprechend des Bedarfs junger Menschen in der jeweiligen Region:
    • KIT 1 - JugendRäume schaffen -> Begleitung und finanzielle Unterstützung bei Neugründung eines selbstverwalteten Jugendclubs
    • KIT 2 - JugendRäume erhalten -> Übernahme von offenen Rechnungen für Fixkosten zum Erhalt des Treffs
    • KIT 3 - JugendRäume wiederbeleben -> Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung einer gewählten Veranstaltung für junge Menschen (Variante B: mit Jugendlichen in der Gemeinde | Variante B: von Jugendlichen für die Gemeinde)
    • KIT 4 - JugendRäume stärken -> Übernahme von Rechnungen für Anschaffung oder Weiterbildung
  • Begleitung und Moderation bei Gesprächen mit Gemeindevertreter*innen, Öffentlichkeitsarbeit und Austauschformate durch die Jugendarbeit vor Ort

Wertschätzung des Engagement junge Menschen durch eine offizielle Danksagung durch bspw. Bürgermeister*innen oder andere Erwachsene des öffentlichen Lebens

 
Auf welcher Grundlage wird über eine Förderung entschieden?

Es wird eine räumliche Verteilung der Förderungen angestrebt. Die kreisfreien Städte ab 50.000 Einwohner*innen werden jedoch nicht berücksichtig.
Je Landkreis können max. 13 KIT's verteilt werden. Bei der Berechnung wird pro Landkreis von max. 3 Förderungen in KIT 1; 3 Förderungen in KIT 2; 5 Förderungen in KIT 3 (a oder b) und 2 Förderungen in KIT 4 ausgegangen.
Liegen in einem Landkreis mehr als 13 Interessenbekundungen vor, werden KIT 1 und KIT 3 vorrangig behandelt.

 
Was kann das Förderprogramm RE:Start nicht unterstützen?
  • Regel-, Kursangebote und Freizeiten
  • Die kreisfreien Städte und Städte ab 50.000 Einwohner*innen sind aufgrund der dort herrschenden Ballung von Angeboten für Kinder und Jugendliche von einer Förderung ausgenommen.
  • Wenn ein rassistischer oder menschenfeindlicher Hintergrund der Jugendgruppe besteht
  • Wenn es sich um religiöse Veranstaltungen oder solche mit parteipolitischen Inhalten handelt