Ihr habt Lust eure Ideen Wirklichkeit werden zu lassen? Ihr seid im Alter zwischen 14 und 27 Jahren?
Wir unterstützen Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen in Sachsen, die sich in ihrem Ort aktiv engagieren möchten.
Worauf wartet ihr noch!? Wir bieten euch drei verschiedene Möglichkeiten, um euer Engagement in eurem Ort zu unterstützen:
Gestaltung von Jugendräumen:
Wir wissen, dass in Jugendräume immer wieder neue Anschaffungen nötig sind. Wir möchten euch ermutigen, Ideen für Aktionen zu entwickeln, die mit der Gestaltung von Jugendräumen verbunden sind und diese Räume für alle Jugendlichen zugänglich macht. Bevor ihr euren Antrag einreicht, sollten eure Idee für diese Aktion bereits feststehen. Sie sollten nicht nur im Ort spürbar sein, sondern auch direkt in den Jugendräumen stattfinden.
max. Fördersumme 500,00€
Projekte, Veranstaltungen und Aktionen:
Gefördert wird eine Aktion oder Veranstaltung, um euren Ort mitgestalten zu können und die für alle Jugendlichen in eurem Ort zugänglich sein sollte. Eure Ideen sind gefragt, um etwas zu schaffen, das nicht nur Spaß macht, sondern auch einen echten Mehrwert für euren Ort bietet und langfristig bereichert.
max. Fördersumme: 750,00€
Neugründungen von selbstverwalteten Jugendtreffs:
Habt ihr schon einmal darüber nachgedacht, euren eigenen Jugendtreff zu gründen? Eure Räume müssen dazu renoviert werden und brauchen ein Erstaustattung? Dann seid ihr hier richtig. Wir unterstützen Neugründungen von selbstverwalteten Jugendtreffs. Um den Start eures Jugendtreffs gebührend zu feiern, sollte bereits bei der Antragstellung eine Idee für eine Eröffnungsveranstaltung vorliegen. Diese Veranstaltung soll dazu dienen, euren neuen Treffpunkt im Ort vorzustellen und Jugendliche aus der Umgebung einzuladen, sich einzubringen und mitzufeiern.
max. Fördersumme: 1.500,00€
Da nicht jede tolle Idee gefördert und finanziert werden kann, gibt es bestimmte Besonderheiten für eine Förderung von NOVUM. Wenn euer Projektvorhaben den folgenden Besonderheiten bzw. Kriterien entspricht, könnt ihr einen Antrag bei NOVUM stellen:
1. Das Projekt ist ein Angebot in eurer Gemeinde und ihr braucht das Angebot in eurem Ort, da es dies so noch nicht gibt.
Wichtig ist, dass ihr euch mit eurer Idee aktiv und vielfältig beteiligen könnt und dass das Projekt für euer Alter bestimmt ist. Auch sollte eure Idee bei euch im Ort eingebunden sein.
2. Das Projekt ist nutzbar für möglichst viele junge Menschen in der Gemeinde.
Es sollte einladend, offen und zugänglich sein, damit auch andere Jugendliche aus dem Ort sich beteiligen können. Darüber hinaus wäre es gut, wenn auch andere Menschen aus eurem Ort in das Projekt involviert sind und euch unterstützen.
3. Das Projekt ist lange wirksam.
Viele Menschen im Ort sollten von eurem Projekt erfahren. Wie geht es nach dem Projekt weiter? Bleibt etwas aus dem Projekt bestehen?
Du brauchst Beispiele?:
Beispiel a: Ihr konntet euch über NOVUM einen Beamer für euren Jugendraum anschaffen. Damit auch andere Jugendliche in eurem Ort von dem Beamer profitieren können, plant ihr Filmabende und ladet weitere Jugendliche, die sonst nicht in eurem Jugendraum sind, ein. Der Filmabend läuft so gut, dass ihr diesen nun einmal im Monat umsetzen möchtet. Das Angebot ist lange wirksam und nachhaltig.
Beispiel B: Ihr habt in eurem Ort mit vielen weiteren Menschen aus der Umgebung ein Fußballturnier durchgeführt. Durch das gemeinsame Erlebnis lernt ihr andere Jugendliche kennen und beschließt weitere Ideen für euren Ort umzusetzen. Das Turnier hat nachhaltig zu einem gestärkten Miteinander in eurem Ort geführt.
4. Das Projekt ist realisierbar.
Die Projektidee kann zeitlich, finanziell und inhaltlich im von euch angedachten Zeitraum umgesetzt werden.
5. Das Projekt hat noch nicht begonnen.
Euer Projekt darf auf keinen Fall vor dem Votum der Jury schon begonnen haben. Es darf erst mit der Förderzusage der Sächsischen Jugendstiftung beginnen.
6. Ihr setzt das Projekt miteinander demokratisch und tolerant um.
In euren Projekten solltet ihr euch für ein vielfältiges und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen.
Einzelkämpfer-Projekte: Projekte, die von einer einzelnen Person umgesetzt werden können leider nicht unterstützen
Doppelfinanzierung: Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden.
Erwachsenen-Projekte: Einzelne Erwachsene, welche Projekte für Jugendliche umsetzen wollen, werden nicht gefördert. Unsere Förderung ist für euch Jugendliche gedacht, damit ihr eure eigenen Ideen verwirklichen könnt!
Schul- und Freiwilligendienst-Projekte: Projekte, die im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Studiums sowie im Kontext von Schule stattfinden, können leider nicht gefördert werden.
Keine Regelförderung: Wir möchten euch gerne einmalig unterstützen, damit ihr eure Ideen umsetzen könnt. NOVUM ist nicht als reguläre Förderung von Projekten angedacht, sondern als einmalige finanzielle Unterstützung für die Umsetzung eurer Ideen.
Keine privaten Räume: Leider können wir keine privaten Räume oder Räume auf privaten Grundstücken unterstützen.
Keine reinen Bauvorhaben: Wenn euer Projekt hauptsächlich aus Bauen besteht, können wir leider nicht helfen. Wir können leider keine reinen Bauvorhaben unterstützen.
Einmalige Förderung pro Jahr: Wenn ihr bereits in diesem Jahr eine Förderung von NOVUM erhalten habt, können wir euch leider nicht noch einmal unterstützen. Aber keine Sorge, ihr könnt euch nächstes Jahr gerne wieder bewerben!
Keine rassistischen oder menschenverachtenden Projekte: Wir unterstützen keine Projekte mit rassistischen oder menschenverachtenden Positionen. NOVUM steht für Vielfalt und Respekt!
Schritt 1 - Füllt den Antrag in eurem KIT aus und versucht die Jury von eurem Projekt zu überzeugen! Bitte denkt an alle wichtigen Kontaktdaten und vergesst den Kostenplan nicht!
Schritt 2 - Schickt den ausgefüllten Antrag per mail an: novum@saechsische-jugendstiftung.de. Plant unbedingt bis zu vier Wochen für die Entscheidung der Jury ein.
Schritt 3 Damit euer Projekt gelingt haben wir ein Patensystem vorgesehen. Der Pate/die Patin kann eine Person der Jugendarbeit (Freier Träger der Jugendhilfe) aus eurer Nähe oder die Gemeindeverwaltung sein mit der ihr in Verbindung steht. Der Pate/die Patin ist unser Vertragspartner. Die Fördersumme wird auf das öffentliche Konto gezahlt, da wir keine Zahlungen an Privatkonten veranlassen können.
Schritt 4 - Nach dem Entscheid der Jury senden wir Euch entweder eine Zusage mit den notwendigen Unterlagen zur Förderung oder eine Absage zu. Mit der Förderzusage könnt ihr loslegen!
Schritt 5 – Mittelabruf: Sobald ihr die Zusage der Förderung von uns erhalten habt dürft ihr bzw. euer Pate das Geld über das Formularblatt „Mittelabruf“ abrufen. Dieses findet ihr in unserem Downloadbereich.
Schritt 6 - Abschluss: Nach Abschluss des Projektes, aber spätestens zwei Monate nach Projektende, müsst ihr die Abrechnung, bestehend aus einem Bericht und einer Belegliste einreichen. Die Formblätter für die Belegliste und den Bericht findet ihr ebenso in unserem Downloadbereich.
Wir haben alles für euch in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Ihr wisst nicht, ob das was für euch ist? Wir können euch beraten!
Bei Fragen vorab ruft an oder schreibt eine Mail an die angegebenen Kontaktdaten.
Euer Team von der Sächsischen Jugendstiftung