30 x 500 Euro für Eure Projekte bis Ende 2012
NOVUM – lat. Stern
Unter einem Sternenhimmel zu liegen und die Weite des Universums zu spüren gehört zu den besonderen Erfahrungen unseres Lebens. Sterne können eine Nacht hell und klar machen, Sterne sind Symbole für Liebe und Hoffnung, für Licht im Dunkel. Verliebte träumen ihre Visionen gern unterm Sternenhimmel und manche rufen einen Wunsch gen Himmel, wenn eine Sternschnuppe fällt. Auch die drei weisen Könige in der Weihnachtsgeschichte folgten voller Hoffnung einem Stern.
Wollt Ihr einen neuen Stern zur Welt bringen und damit Euer Leben und das Leben anderer Menschen heller machen?
Ihr seid zwischen 14 und 26 Jahre alt.
Ihr möchtet aktiv
- etwas miteinander tun,
- Euer Umfeld gestalten,
- habt eine Idee zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort?
Ihr wollt andere einbeziehen, motivieren, mitreißen, integrieren, anstecken…….
A B E R
für Eure Idee, für Euer Projekt fehlt noch Rückenwind und Startkapital?
Beschreibt Eure Idee!
Schickt sie an die Sächsische Jugendstiftung inklusive eines Plans über die zu erwartenden Gesamtkosten! (siehe Antragsformular)
Eine Jury entscheidet über die Förderung Eures Antrages. Pro ausgewähltes Projekt werden bis zu 500 Euro zur Verfügung gestellt.
Bewerbung bitte bis: 15.10.2011 / 15.03.2012 / 15.05.2012 / 15.10.2012
Kriterien:
- Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 26 Jahre entwickeln die Idee und verwirklichen sie gemeinsam. Das Projekt wird nicht von Erwachsenen dominiert. Deren Rolle liegt eher in der Betreuung und einer kompetenten Begleitung.
- Andere Menschen im Umfeld der Initiatoren werden einbezogen bzw. partizipieren davon. Das Projekt dient nicht ausschließlich dem Selbstzweck.
- Der Kostenplan und die geplante Finanzierung erscheinen schlüssig und realistisch.
- Das Projekt wird wesentlich ehrenamtlich umgesetzt.
Ausschlusskriterium:
Projekte mit deutlich überwiegenden ideologischen, religiösen oder selbstbezogenen Zielen.
Antragsteller:
Antragsteller sind Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren. Der Antrag soll von den Akteuren selbst erstellt werden und das Vorhaben möglichst klar benennen. (sozialpädagogische Antragslyrik ist nicht erforderlich)
Als Vertragspartner soll ein rechtsfähiger Teilnehmer der Initiative,- oder ein örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen.
(Das kann ein Verein in eurer Umgebung sein, welcher sich mit Jugendarbeit beschäftigt. Falls ihr keinen habt, fragt bei uns nach!)
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgemäßen Abrechnung der Förderung im Rahmen der vorgegebenen Form. (siehe Abrechnungsformular)
Die Sächsische Jugendstiftung bietet allen Interessenten und Antragstellern eine Beratung bei der Antragstellung an. Meldet Euch also bei Bedarf und falls ihr Fragen habt!
„Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern zu gebären“
F. Nietzsche
Kontakt:
Rüdiger Steinke
Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden
Tel.: 0351 43834807
E-Mail: info@saechsische-jugendstiftung.de