Sie wollen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen?

Sie haben Tätigkeiten im Geschäft, Unternehmen oder im eigenen Haushalt, für die oft die Zeit fehlt? Sie möchten jungen Menschen ein potenzielles Arbeitsfeld vorstellen und spannende Einblicke verschaffen?

Am 18. Juni 2024 ist es wieder soweit. Rund 30.000 Schülerinnen und Schüler packen mit an, lernen ein spannendes Arbeitsfeld kennen und erledigen Tätigkeiten, die sonst liegen bleiben.

Engagieren auch Sie sich und bieten Schülerinnen und Schülern direkt eine Einsatzstelle an.

 

Wichtig! Zum Aktionstag wird eine Arbeitsvereinbarung zwischen Schüler*in und Arbeitgebenden geschlossen. Die Arbeitsvereinbarung erhalten die Jugendlichen in der Schule oder erstellen sich diese digital auf mitmachen.genialsozial.de
Arbeitgebende müssen sich nicht zum Aktionstag anmelden. Zur Veröffentlichung freier Einsatzstellen kann jedoch eine Anmeldungen oder Registrierungen auf den unterschiedlichen Plattformen notwendig sein.

Martin Dulig unterstützt "genialsozial"

Staatsminister Martin Dulig

Auch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt den Aktionstag 2023. Lesen Sie hier das Rundschreiben von Staatsminister Martin Dulig.

zum Anschreiben

Wichtige Rahmeninformationen

Als Arbeitgeber verbinden Sie das Nützliche mit dem Guten Zweck. Sie knüpfen Kontakt zu potenziellen Nachwuchskräften und geben ihnen die Möglichkeit in Ihr Berufsfeld und Unternehmen hineinzuschnuppern. Nicht selten sind aus dem Aktionstag Praktikums-, Ferienarbeits- oder Ausbildungsverhältnisse entstanden.
Die Jugendlichenn spenden ihren Arbeitslohn an "genialsozial". Um das Verfahren zu vereinfachen, überweisen Sie als Arbeitgeber den Lohn der Schülerinnen und Schüler direkt auf das Aktionstags-Konto von "genialsozial". Das Geld kommt den von den Schüler*innen ausgewählten sozialen Projekten zugute.

Was gilt es zu beachten?

  • Arbeits- und Pausenzeiten
    Die Arbeitszeit soll sich an der Dauer eines Schultages orientieren, also fünf bis acht Stunden inklusibe Pausenzeiten betragen
  • Lohn
    Der Lohn wird mit den Jugendlichen individuell verhandelt. Er sollte mindestens 2,50 € pro Stunde betragen.
  • Unfallversicherung
    Die Jugendlichen sind am Aktionstag über die Schule unfallversichert.
  • Sozialversicherung
    Da keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, tritt aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Versicherungspflicht und keine Beitragspflicht ein.
  • Lohnsteuer
    Der überwiesene Betrag auf das Aktionstags-Konto stellt einen Arbeitslohn dar. Für Unternehmen ist der Betrag als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ein Lohnsteuerabzug kann dabei aufgrund fehlender steuerlicher Auswirkungen entfallen.
  • Spendenbestätigung
    Nicht Sie als Arbeitgeber spenden das Geld, sondern die Schülerinnen und Schüler ihren erarbeiteten Lohn. Deshalb können wir Ihnen keine Spendenbestätigung ausstellen.