Wichtiger Hinweis: Aktuell überarbeiten wir unser Förderprogramm, dies wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um etwas Geduld und werden Euch rechtzeitig informieren wenn es wieder losgehen kann. Bis dahin: Bleibt engagiert!


NOVUM: Ideen.einfach.machen!

Wir bieten euch drei verschiedene Möglichkeiten, um euer Engagement vor Ort zu unterstützen.

Gestaltungen von Jugendräumen verbunden mit Aktionen, um den Jugendraum auch offen für andere Jugendliche zu machen. Die Idee zu den Aktionen sollte vor der Antragstellung vorliegen, sollte im Ort wirken und in den Jugendräumen stattfinden.
Maximale Fördersumme: 500,00€

Projekte, Veranstaltungen und Aktionen in eurem Ort, um euren Ort mitgestalten zu können. Gefördert wird eine Aktion oder eine Veranstaltung, welche für alle Jugendlichen in eurem Ort geplant und zugänglich ist. Die Aktion oder Veranstaltung sollte einen Mehrwert für euren Ort haben und lange wirksam sein.
Maximale Fördersumme: 750,00€

Neugründungen von selbstverwalteten Jugendtreffs, gefördert werden Erschließungskosten und Kosten für die Erstausstattung. Die Gemeinde muss miteinbezogen werden. Zum Auftakt soll eine Veranstaltung für Jugendliche in der Gemeinde organisiert werden. Hierzu sollte schon bei der Antragstellung eine Idee vorliegen.
Maximale Fördersumme: 1.500,00€

Wenn die folgenden Besonderheiten (Kriterien) für euer Projektvorhaben zutreffen könnt ihr einen Antrag bei NOVUM stellen:

Da nicht jede tolle Idee gefördert und finanziert werden kann, gibt es bestimmte Besonderheiten für eine NOVUM-Förderung. Wenn die folgenden Besonderheiten (Kriterien) für euer Projektvorhaben zutreffen könnt ihr einen Antrag bei NOVUM stellen:

Kriterien zur Förderung

1. Das Projekt ist ein Angebot in eurer Gemeinde und ihr braucht das Angebot in eurem Ort, da es dies so noch nicht gibt.

Wichtig ist, dass ihr euch mit eurer Idee aktiv und vielfältig beteiligen könnt und dass das Projekt für euer Alter bestimmt ist. Auch sollte eure Idee bei euch im Ort eingebunden sein.

2. Das Projekt ist nutzbar für möglichst viele junge Menschen in der Gemeinde.

Es sollte einladend, offen und zugänglich sein, damit auch andere Jugendliche aus dem Ort sich beteiligen können. Darüber hinaus wäre es gut, wenn auch andere Menschen aus eurem Ort in das Projekt involviert sind und euch unterstützen.

3. Das Projekt ist lange wirksam.

Viele Menschen im Ort sollten von eurem Projekt erfahren. Wie geht es nach dem Projekt weiter? Bleibt etwas aus dem Projekt bestehen?

Du brauchst Beispiele?:

Beispiel a: Ihr konntet euch über NOVUM einen Beamer für euren Jugendraum anschaffen. Damit auch andere Jugendliche in eurem Ort von dem Beamer profitieren können, plant ihr Filmabende und ladet weitere Jugendliche, die sonst nicht in eurem Jugendraum sind, ein. Der Filmabend läuft so gut, dass ihr diesen einmal im Monat umsetzen möchtet. Das Angebot ist lange wirksam und nachhaltig.

Beispiel B: Ihr habt in eurem Ort mit vielen weiteren Menschen aus der Umgebung ein Fußballturnier durchgeführt. Durch das gemeinsame Erlebnis lernt ihr andere Jugendliche kennen und beschließt weitere Ideen für euren Ort umzusetzen. Das Turnier hat nachhaltig zu einem gestärkten Miteinander in eurem Ort geführt.

4. Das Projekt ist realisierbar.

Die Projektidee kann zeitlich, finanziell und inhaltlich im von euch angedachten Zeitraum umgesetzt werden.

5. Das Projekt hat noch nicht begonnen.

Euer Projekt darf auf keinen Fall vor dem Votum der Jury schon begonnen haben, sondern erst mit Rücksendung eines Exemplars des unterschriebenen Zuwendungsvertrages an die Sächsische Jugendstiftung.

6. Ihr setzt das Projekt miteinander demokratisch und tolerant um.

In euren Projekten solltet ihr euch für ein vielfältiges und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen.

Was wir nicht fördern:
  • Projekte, die von einer einzelnen Person umgesetzt werden können leider nicht gefördert werden.
  • Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden.
  • Einzelne Erwachsene, welche Projekte für Jugendliche umsetzen wollen, werden nicht gefördert.
  • Projekte, die im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Studiums sowie im Kontext von Schule stattfinden, können leider nicht gefördert werden.
  • NOVUM ist nicht als reguläre Förderung von Projekten angedacht, sondern als einmalige finanzielle Unterstützung für die Umsetzung eurer Ideen.
  • Leider können wir keine privaten Räume oder Räume auf privaten Grundstücken unterstützen.
  • Wir können leider keine reinen Bauvorhaben unterstützen.
  • Außerdem kann eine NOVUM-Förderung leider nicht bewilligt werden, wenn ihr bereits in diesem Jahr eine finanzielle Unterstützung von NOVUM erhalten habt.
  • Wir fördern keine Initiativen mit rassistischen und menschenverachtenden Positionen.

Wenn die folgenden Besonderheiten (Kriterien) für euer Projektvorhaben zutreffen könnt ihr einen Antrag bei NOVUM stellen:

Diese Schritte müsst ihr beachten.
  1. Füllt den Antrag in eurer Kategorie aus und versucht die Jury von eurem Projekt zu überzeugen! Bitte denkt an alle wichtigen Kontaktdaten und vergesst den Kostenplan nicht!

  2. Schickt den ausgefüllten Antrag per mail an: Novum@saechsische-jugendstiftung.de. Plant unbedingt bis zu 4 Wochen für die Entscheidung der Jury ein.

  3. Nach dem Entscheid der Jury senden wir Euch entweder eine Zusage mit dem notwendigen Zuwendungsvertrag zur Förderung oder eine Absage zu. Der Antrag wird rechtsverbindlich als Anlage zum Zuwendungsvertrag angefügt.

  4. Wichtig ist, dass euch eine rechtsfähige juristische Person zur Seite steht. Was bedeutet das? Seid Ihr als Jugendinitiative oder selbstverwalteter Jugendtreff selber als eingetragener Verein mit dem Zweck der Jugendarbeit organisiert, können wir einen zukünftigen Zuwendungsvertrag mit euch schließen. Wenn nicht? Kein Problem. Dann schließen wir den Vertrag mit dem Träger der freien Jugendhilfe (oder der Gemeinde), welche euch als Pate bei Eurem Vorhaben unterstützt.

  5. Nach der Zurücksendung des unterschriebenen Zuwendungsvertrages könnt ihr loslegen!

  6. Über das Formular "Mittelabruf" könnt ihr das Geld abrufen. (Download: https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum

  7. Abschluss: Nach Beendigung des Projektes müsst ihr einen Bericht und einen  Belegnachweis einreichen. (Download: https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum)

Wir haben alles für euch in unserem Merkblatt zusammengefasst.

Ihr wisst nicht, ob das was für euch ist? Wir können euch beraten!
Bei Fragen vorab ruft an oder schreibt eine Mail an die angegebenen Kontaktdaten.
Euer Team von der Sächsischen Jugendstiftung